Die
- Verordnung (EG) Nr. 1151/2009 der Kommission mit Sondervorschriften für die Einfuhr von Sonnenblumenöl, dessen Ursprung oder Herkunft die Ukraine ist, wegen des Risikos einer Kontamination durch Mineralöl sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2008/433/EG.
wird durch die Verordnung
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 853/2014 der Kommission zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1151/2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr von Sonnenblumenöl, dessen Ursprung oder Herkunft die Ukraine ist,
mit Wirkung vom 26. August 2014 ersatzlos aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt, weil die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in Zuge der seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung durchgeführten Einfuhrkontrollen keine nichtkonformen Proben festgestellt haben.
Die Anlage 9 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 9) wurde entsprechend geändert.
Bundesministerium für Finanzen, 11. August 2014
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 178/2002 , ABl. Nr. L 31 vom 01.02.2002 S. 1 |
Schlagworte: | Ukraine, Sonnenblumenöl |
Verweise: | VB-0200 Anlage 9 |