Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 644/2014 der Kommission wurde das Verzeichnis der Kontrollstellen und Kontrollbehörden, die für die Durchführung von Kontrollen in den zugelassenen Drittländern anerkannt wurden geändert. In der Anlage 4 der Arbeitsrichtlinie Biologische Landwirtschaft (VB-0240 Anlage 4) wurden diese Änderungen nunmehr berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 28. Juli 2014
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 1235/2008 , ABl. Nr. L 334 vom 12.12.2008 S. 25 |
Schlagworte: | Bio, Öko, Kontrollstellen, Kontrollbehörden |
Verweise: | VB-0240 Anlage 4 |