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2. AUFBAUORGANISATION

BMFBMF-280000/0061-IV/2/201431.3.2014

2.1. Aufbauorganisation Finanzämter

2.1.1. Organigramm Finanzamt

2.1.1.1. Regionen Ost, Mitte, Süd und West

2.1.1.2. Region Wien

Das Infocenter, welches als Sonderzuständigkeit dem Finanzamt Wien 8/16/17 zugeordnet wird, behält seine bisherige Aufgabenstellung, betreut allerdings alle Bürger/innen, Steuerzahler/innen und Unternehmen des gesamten Wiener Zuständigkeitsbereiches. Zusätzlich ist das Infocenter für die Bereiche Posteingangs-Scanning sowie die Verwaltung und den Betrieb des Aktenlagers am Standort Erdberg zuständig.

Standorte

Neben dem Infocenter Hauptstandort in Wien Mitte (1030 Wien, Marxergasse 4) gibt es eine Infocenter Außenstelle am Standort Kagran (Standort des Finanzamtes Wien 2/20/21/22).

2.1.2. Organisationseinheiten Finanzamt

  • Geschäftsleitung
  • Amtsfachbereich
  • Organisationsteam
  • Team(s) Infocenter
  • Team(s) Allgemeinveranlagung
  • Team(s) Betriebsveranlagung/-prüfung
  • Team(s) Abgabensicherung
2.1.2.1. Geschäftsleitung

Funktionen

Die Gesamtleitung des Finanzamtes erfolgt durch die/den Vorständin/Vorstand, der/dem für die fachliche Leitung eine Fachvorständin/ ein Fachvorstand zur Seite gestellt wird (§ 11 AVOG 2010).

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Die Geschäftsleitung ist eine eigenständige Organisationseinheit und dient der Ausübung und Unterstützung der Leitungsfunktionen.

Aufgaben Vorständin/Vorstand

Die Gesamtleitung des Finanzamtes in organisatorischer, personeller, wirtschaftlicher und finanzieller Verantwortung einschließlich der Dienst- und Fachaufsicht obliegt der Vorständin/dem Vorstand.

Aufgaben Fachvorständin/Fachvorstand

Die selbständige und eigenverantwortliche Leitung und Koordination des Amtsfachbereiches wird von der Fachvorständin/vom Fachvorstand wahrgenommen.

2.1.2.2. Amtsfachbereich

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Der Fachbereich ist eine standortübergreifende Organisationseinheit im Finanzamt.

Dem Amtsfachbereich obliegt die

  • Koordination, Umsetzung und Evaluierung von Maßnahmen zur Sicherung und Förderung der fachlichen Qualität, Vermeidung von Malversationen, Gleichmäßigkeit der Erledigungen und somit der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Erarbeitung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch den Fachbereich für die Teams Allgemeinveranlagung, Abgabensicherung, Betriebsveranlagung/-prüfung und Infocenter, zB Checklisten),
  • Besondere Unterstützung der Betriebsveranlagungs/-prüfungsteams und der Bemessungs/Prüfungsteams in Fachfragen (zB bei Schlussbesprechungen usw.),
  • Erledigung schriftlicher Anfragen,
  • Erledigung von Rechtsmitteln,
  • Erledigung von Advance Ruling Anträgen (Auskunftsbescheide gemäß § 118 BAO)
  • Vertretung des Finanzamtes vor dem Bundesfinanzgericht (eine Vertretung durch Mitarbeiter/innen aus anderen Organisationseinheiten ist möglich),
  • Wahrnehmung der Strafsachen-Agenden in einer Subeinheit des Fachbereichs (mit einem/einer Strafsachenleiter/in) und Mitarbeiter/innen.
2.1.2.3. Organisationsteam

Das Organisationsteam stellt eine standortübergreifende Organisationseinheit im Finanzamt dar.

Die Aufgabenbereiche gliedern sich in die Teilbereiche

  • Personal,
  • Infrastruktur und Beschaffung,
  • Budget und
  • IT.
2.1.2.4. Team(s) Infocenter

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Das Infocenter ist an jedem Standort im Finanzamt eingerichtet.

Das Infocenter ist eine eigenständige Organisationseinheit oder ein eigenständiges Subteam im Team Allgemeinveranlagung/Infocenter.

2.1.2.5. Team(s) Allgemeinveranlagung

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Die Allgemeinveranlagung ist eine eigenständige Organisationseinheit oder ein eigenständiges Subteam im Team Allgemeinveranlagung/Infocenter.

Die Schwerpunkte der Allgemeinveranlagung liegen in

  • der Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmer/innen,
  • der Beihilfenbearbeitung,
  • der Einheitsbewertung und der Festsetzung der Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und der Bodenwertabgabe.
2.1.2.6. Team(s) Betriebsveranlagung/-prüfung

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Die Betriebsveranlagung/-prüfung ist eine eigenständige Organisationseinheit.

Die Schwerpunkte der Betriebsveranlagung/-prüfung liegen in

  • der Veranlagung von unternehmerisch tätigen natürlichen Personen,
  • der Veranlagung von Personengesellschaften/-gemeinschaften und juristischen Personen,
  • Außenprüfungen bei Kunden/innen der Betriebsveranlagung/-prüfung und der Allgemeinveranlagung,
  • Erhebungen und Nachschauen von veranlagten Kunden/innen der Betriebsveranlagung/-prüfung,
  • der gemeinsamen Prüfungen lohnabhängiger Abgaben (GPLA),
  • Auskunftserteilung gemäß § 90 EStG 1988 in Lohnsteuerangelegenheiten.

Die GPLA-Prüfer/innen sind der Betriebsveranlagung/-prüfung zugeordnet.

2.1.2.7. Team(s) Abgabensicherung

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Die Abgabensicherung ist eine eigenständige Organisationseinheit.

Die Schwerpunkte der Abgabensicherung liegen in

  • der Abgabeneinhebung und -verrechnung,
  • der Einbringung.

Sämtliche Abgabeneinhebungs und -verrechnungsaufgaben sowie Einbringungsaufgaben fallen, soweit nichts anderes geregelt ist, in die Zuständigkeit des/der Teams Abgabensicherung.

Abschnitte 2.1.2.8. und 2.1.2.9.entfallen

2.1.2.10. Team(s) mit Sonderzuständigkeiten

2.1.2.10.1. Rückzahlung von Abgaben auf Grund völkerrechtlicher Verträge

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA BEO) obliegt gemäß § 18 AVOG 2010 für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge (zB Doppelbesteuerungsabkommen) vorgesehenen Rückzahlungen von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen sind.

In die Zuständigkeit des FA BEO fallen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Rückzahlung von KESt für Dividenden,
  • Rückzahlung von KESt für Sparbuchzinsen,
  • Rückzahlung von KESt für GmbH-Ausschüttungen,
  • Rückzahlung von KESt für Lohnsteuer für Grenzgänger/innen, Fernfahrer/innen, Gastlehrer/innen, Vortragende usw.,
  • Abzugssteuer iZm Lizenzen, Arbeitskräftegestellungen, Sportlern, Künstlern usw..

Weitere Aufgaben

2.1.2.10.2. Schülerfreifahrten, Lehrlingsfreifahrten und Schulbücher

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl. II Nr. 166/2004 wurden die sich aus den § 30f Abs. 6, § 30h Abs. 2, § 31c Abs. 2, 4, 5 und 6, § 31d Abs. 4 sowie § 31e FLAG 1967 ergebenden Aufgaben auf die Finanzämter Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf für den örtlichen Wirkungsbereich der Länder Wien, Niederösterreich und Burgenland sowie die Finanzämter Linz, Salzburg-Stadt, Graz-Stadt, Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch für den örtlichen Wirkungsbereich jenes Landes, in dem sie ihren Sitz haben, übertragen.

2.1.2.10.3. Umsatzsteuererhebung von Unternehmern/innen, die ihr Unternehmen vom Ausland aus betreiben und keine Betriebsstätte im Inland haben

Rahmenbedingungen und Aufgaben

Gemäß § 17 AVOG 2010 obliegt dem FA Graz-Stadt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die Erhebung der Umsatzsteuer von Unternehmern/innen, die ihr Unternehmen vom Ausland aus betreiben und im Inland weder eine Betriebsstätte haben noch Umsätze aus der Nutzung eines im Inland gelegenen Grundbesitzes erzielen.

2.1.2a. Organisationseinheiten der Finanzämter Region Wien

  • Geschäftsleitung
  • Fachbereich (inklusive Spendenbegünstigung im FA Wien 1/23; Prüfbegleitender Fachbereich GPLA im FA Wien 1/23 und FA Wien 12/13/14 Purkersdorf)
  • Finanzstrafbehörde (im FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg)
  • Organisationsteam (Aufgabenbündelungen in den FÄ Wien 1/23, Wien 4/5/10, Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf)
  • Betriebsveranlagung und -prüfung
  • Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (im FA Wien 1/23 und FA Wien 12/13/14 Purkersdorf)
  • Allgemeinveranlagung
  • Abgabensicherung
  • Infocenter (im FA Wien 8/16/17)
  • Finanzpolizei (im FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf)
  • Zentrale Koordinationsstelle (im FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf)
  • FLAG in § 10 AVOG 2010-Ämtern

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