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Information zur Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auf der Straße (GK-0500), Übergangsregelungen für Einzelfahrtgenehmigungen des Jahres 2013

BMFBMF-010304/0008-IV/8/201319.12.20132013

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass beim Güterverkehr auf der Straße folgende allgemeine Übergangsregelungen bestehen:

Es wird darauf hingewiesen, dass CEMT-Genehmigungen, die für das Jahr 2013 ausgegeben wurden, im Jahr 2014 nicht mehr verwendet werden dürfen.

Ferner wurde mitgeteilt, dass bei 600 Fahrten-Genehmigungen "Ukraine 1 Standard Euro 3" mit der Nummernserie 007.001 - 007.600/2013 die Gültigkeit bis zum 30. Juni 2014 verlängert wurde.

Diese Fahrten-Genehmigungen wurden mit folgendem Aufdruck versehen (siehe nachstehendes Muster):

Die Gültigkeit dieser Genehmigung wird bis zum 30. Juni 2014 verlängert

Weiters wurde jede Genehmigung mit einem Rundsiegel versehen.

 

Bundesministerium für Finanzen, 19. Dezember 2013

 

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

GütbefG, Güterbeförderungsgesetz 1995, BGBl. Nr. 593/1995

Schlagworte:

Einzelfahrtgenehmigungen, CEMT-Genehmigungen

Verweise:

GK-0500 Abschnitt 1.2.

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