Gemäß Anhang I Teil B der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 hat die Kommission die Wertgruppen, die bestimmten Kategorien von Kulturgütern entsprechen, mit Wirkung vom 31. Dezember 2013 in die jeweilige Landeswährung jener Mitgliedstaaten umgerechnet, in denen der Euro nicht die Währung ist, und diese mittels Amtsblatt Nr. C 318 vom 1. November 2013 veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die von der Kommission im Amtsblatt veröffentlichte Aufstellung noch den Lettischen Lats enthält, in Lettland jedoch mit Wirkung vom 1. Jänner 2014 der Euro eingeführt wird.
Diese Änderungen wurden bereits in der Anlage 3 der Arbeitsrichtlinie Kulturgut (VB-0500 Anlage 3) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 19. Dezember 2013
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 116/2009 , ABl. Nr. L 39 vom 10.02.2009 S. 1 |
Schlagworte: | Kulturgut, Euro, Euroumrechnung |
Verweise: | VB-0500 Anlage 3 |