Am 1. Jänner 2014 tritt die
- Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates (EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 - PPV 2014)
in Kraft. Ab dem 1. Jänner 2014 schafft die neue EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 angesichts der wirtschaftlichen, handelspolitischen und rechtlichen Entwicklungen Verbesserungen des rechtlichen Rahmens, um die Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums durch die Zollbehörden zu stärken und zugleich eine angemessene Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Die Zollbehörden haben nunmehr tätig zu werden, wenn Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen, gemäß dem Zollkodex (nicht auch gemäß dem Zollrechts-Durchführungsgesetz) im Zollgebiet der Union
- der zollamtlichen Überwachung oder Zollkontrollen unterliegen oder
- der zollamtlichen Überwachung oder Zollkontrollen hätten unterliegen sollen.
Die EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 sieht zwei zwingend anzuwendende Verfahren vor, nach denen Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen, vernichtet werden können, ohne dass durch ein Gericht in einem Straf- oder Zivilrechtsverfahren die Entscheidung zu treffen ist, ob die Waren tatsächlich ein Recht geistigen Eigentums verletzen.
- Das allgemeine Verfahren für die Vernichtung von Waren (siehe VB-0730 Abschnitt 5.4.1.) entspricht weitgehende dem bisherigen Widerspruchsverfahren.
- Das neue Verfahren für die Vernichtung von Waren in Kleinsendungen (siehe VB-0730 Abschnitt 5.4.2.) wurde geschaffen, um den Verwaltungsaufwand und die Kosten bei Kleinsendungen so gering wie möglich zu halten. Nachgeahmte und unerlaubt hergestellte Waren in Kleinsendungen können nach diesem Verfahren auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Inhabers der Entscheidung im jeweiligen Fall vernichtet werden.
Die Arbeitsrichtlinie Produktpiraterie (VB-0730) wurde im Hinblick auf die EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 neu gefasst und ist in der Findok abfragbar.
Bundesministerium für Finanzen, 20. Dezember 2013
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | PPV 2014, VO 608/2013 , ABl. Nr. L 181 vom 29.06.2013 S. 15 |
Schlagworte: | Plagiat, Fälschung, Fake |
Verweise: | VB-0730 |