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Information zu der am 1. Jänner 2014 in Kraft tretenden Neufassung der Arbeitsrichtlinie Produktpiraterie (VB-0730)

BMFBMF-010311/0073-IV/8/201320.12.20132013

Am 1. Jänner 2014 tritt die

in Kraft. Ab dem 1. Jänner 2014 schafft die neue EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 angesichts der wirtschaftlichen, handelspolitischen und rechtlichen Entwicklungen Verbesserungen des rechtlichen Rahmens, um die Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums durch die Zollbehörden zu stärken und zugleich eine angemessene Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Die Zollbehörden haben nunmehr tätig zu werden, wenn Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen, gemäß dem Zollkodex (nicht auch gemäß dem Zollrechts-Durchführungsgesetz) im Zollgebiet der Union

Die EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 sieht zwei zwingend anzuwendende Verfahren vor, nach denen Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen, vernichtet werden können, ohne dass durch ein Gericht in einem Straf- oder Zivilrechtsverfahren die Entscheidung zu treffen ist, ob die Waren tatsächlich ein Recht geistigen Eigentums verletzen.

Die Arbeitsrichtlinie Produktpiraterie (VB-0730) wurde im Hinblick auf die EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 neu gefasst und ist in der Findok abfragbar.

 

Bundesministerium für Finanzen, 20. Dezember 2013

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

PPV 2014, VO 608/2013 , ABl. Nr. L 181 vom 29.06.2013 S. 15
DVO 1352/2013, ABl. Nr. L 341 vom 18.12.2013 S. 10
PPG 2004, Produktpirateriegesetz 2004, BGBl. I Nr. 56/2004

Schlagworte:

Plagiat, Fälschung, Fake

Verweise:

VB-0730
ZK, Zollkodex
ZollR-DG, Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 659/1994

Stichworte