vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Information zu der am 10. August 2013 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330); Änderungen der Anhänge des Artenschutz-Übereinkommens, die auf der 16. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien beschlossen wurden

BMFBMF-010311/0067-IV/8/201312.8.20132013

Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 wurde mit Wirkung vom 10. August 2013 durch die Verordnung (EU) Nr. 750/2013 abgeändert. Durch diese Änderung wurden die auf der 16. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Artenschutz-Übereinkommens beschlossenen Änderungen in den Anhängen zu diesem Übereinkommen berücksichtigt, und zwar:

"Hergestellt aus Hoodia spp.-Material aus kontrollierter Ernte und Erzeugung im Rahmen eines Abkommens mit der zuständigen CITES-Vollzugsbehörde von [Botsuana auf der Grundlage des Abkommens Nr. BW/xxxxxx] [Namibia auf der Grundlage des Abkommens Nr. NA/xxxxxx] [Südafrika auf der Grundlage des Abkommens Nr. ZA/xxxxxx]"

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330 Anlage 1) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 12. August 2013

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 338/97 , ABl. Nr. L 61 vom 03.03.1997 S. 1

Schlagworte:

CITES

Verweise:

VB-0330 Anlage 1
RL 92/43/EWG , ABl. Nr. L 206 vom 22.07.1992 S. 7

Stichworte