Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 656/2013 dürfen bis zum 30. Juni 2014 in Kroatien Heimtierausweise ausgestellt werden, die im oberen Viertel des Deckblatts (an Stelle des Europäischen Emblems) das kroatische Hoheitszeichen und darunter die Worte "Republika Hrvatska" aufweisen. Derartige Heimtierausweise dürfen bis zum 30. Juni 2016 im Reiseverkehr (innergemeinschaftlich und aus Drittstaaten in der Wiedereinfuhr) verwendet werden (siehe VB-0320 Anlage 3 Muster 3).
Überdies wurden die Verbringungsbeschränkungen im innergemeinschaftlichen Handel aktualisiert (siehe VB-0320 Abschnitt 5.1.).
Bundesministerium für Finanzen, 1. August 2013
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | TSG, Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909 |
Schlagworte: | Tierseuchenrecht |
Verweise: | VB-0320 Abschnitt 5.1. |