Mit Verordnung (EU) Nr. 255/2013 werden
- der Anhang IC der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 betreffend die spezifischen Anweisungen für das Ausfüllen der Notifizierungs- und Begleitformulare sowie
- der Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 betreffend das Formblatt für die Verbringung von Abfällen der Grüne Abfallliste (Anhang IIIA und Anhang IIIB der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006)
mit Wirkung vom 10. April 2013 geändert.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Verwendung des "neuen", im Feld 10 geänderten Formblattes für Abfälle der Grüne Abfallliste KEINE Übergangsfrist vorgesehen ist. Daher darf bei der Verbringung von Abfällen der Grüne Abfallliste ab 10. April 2013 nur mehr das neue Formular verwendet werden. Als maßgeblicher Zeitpunkt ist dabei der Zeitpunkt des Beginns der Verbringung anzusehen.
Die Anlage 2 der Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800 Anlage 2) wurde entsprechend geändert.
Bundesministerium für Finanzen, 5. April 2013
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 1013/2006 , ABl. Nr. L 190 vom 12.07.2006 S. 1 |
Schlagworte: | Abfallverbringung, Formblätter, Grüne Liste |
Verweise: | VB-0800 Anlage 2 |