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Information zu der am 1. Februar 2013 in Kraft tretenden Neufassung der Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit (VB-0720)

BMFBMF-010311/0005-IV/8/201330.1.20132013

Die Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit (VB-0720) wurde im Hinblick auf die von der Kommission erstellten "Leitlinien für Einfuhrkontrollen im Hinblick auf die Sicherheit und die Übereinstimmung von Produkten mit den Anforderungen" mit Wirkung vom 1. Februar 2013 neu gefasst.

Die Kommission hat diese Leitlinien gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für die Zollbehörden erstellt, um ihnen das für die wirksame Wahrnehmung dieser Aufgaben benötigte Wissen bereitzustellen, um sie bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu unterstützen und um die Zusammenarbeit von Zoll- und Marktüberwachungsbehörden zu fördern. Die Leitlinien sind als Instrument für Zoll- und Marktüberwachungsbehörden bestimmt und sollen diese Behörden bei der Optimierung ihrer Verfahren für die Zusammenarbeit und für gute Verwaltungspraxis unterstützen. Im Mittelpunkt stehen dabei praktische Fragen, die sich den Zollbehörden bei ihren Kontrollen der Produktsicherheit und der Übereinstimmung mit den Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union stellen.

Die Leitlinien sind neben weiterführenden Informationen zum Thema Produktsicherheit auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter https://www.bmf.gv.at/Zoll/Wirtschaft/VerboteundBeschrnkungen/Produktsicherheit/_start.htm abfragbar.

Im Hinblick auf die Neufassung der Arbeitsrichtlinie werden folgende Infos des BMF aufgehoben:

 

Bundesministerium für Finanzen, 30. Jänner 2013

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 765/2008 , ABl. Nr. L 218 vom 13.08.2008 S. 30

Schlagworte:

Produktsicherheit

Verweise:

VB-0720
BMF, BMF-010311/0100-IV/8/2009
BMF, BMF-010311/0103-IV/8/2009
BMF, BMF-010311/0085-IV/8/2010
BMF, BMF-010311/0047-IV/8/2011
DVO 996/2012, ABl. Nr. L 299 vom 27.10.2012 S. 31

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