Die Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit (VB-0720) wurde im Hinblick auf die von der Kommission erstellten "Leitlinien für Einfuhrkontrollen im Hinblick auf die Sicherheit und die Übereinstimmung von Produkten mit den Anforderungen" mit Wirkung vom 1. Februar 2013 neu gefasst.
Die Kommission hat diese Leitlinien gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für die Zollbehörden erstellt, um ihnen das für die wirksame Wahrnehmung dieser Aufgaben benötigte Wissen bereitzustellen, um sie bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu unterstützen und um die Zusammenarbeit von Zoll- und Marktüberwachungsbehörden zu fördern. Die Leitlinien sind als Instrument für Zoll- und Marktüberwachungsbehörden bestimmt und sollen diese Behörden bei der Optimierung ihrer Verfahren für die Zusammenarbeit und für gute Verwaltungspraxis unterstützen. Im Mittelpunkt stehen dabei praktische Fragen, die sich den Zollbehörden bei ihren Kontrollen der Produktsicherheit und der Übereinstimmung mit den Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union stellen.
Die Leitlinien sind neben weiterführenden Informationen zum Thema Produktsicherheit auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter https://www.bmf.gv.at/Zoll/Wirtschaft/VerboteundBeschrnkungen/Produktsicherheit/_start.htm abfragbar.
Im Hinblick auf die Neufassung der Arbeitsrichtlinie werden folgende Infos des BMF aufgehoben:
- BMF-010311/0100-IV/8/2009 vom 30. Dezember 2009 betreffend das Verbot des In-Verkehr-Bringens von Miniatur-Heißluftballonen gemäß der Wunschlaternenverordnung (für diese Produkte werden zu gegebener Zeit Informationsblätter und Checklisten gemäß VB-0720 Abschnitt 3 erstellt);
- BMF-010311/0103-IV/8/2009 vom 30. Dezember 2009 betreffend das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 765/2008;
- BMF-010311/0085-IV/8/2010 vom 13. September 2010 betreffend Einfuhrkontrollen von Kinderbekleidung, die im Kapuzen- und Halsbereich mit Kordeln oder Zugbändern ausgestattet ist (für diese Produkte werden zu gegebener Zeit Informationsblätter und Checklisten gemäß VB-0720 Abschnitt 3 erstellt);
- BMF-010311/0047-IV/8/2011 vom 31. März 2011 betreffend die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima mit Ursprung oder Herkunft Japan (zusätzliche Einfuhrkontrollen nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 sind im Hinblick auf die zwischenzeitig ergangene Verordnung (EU) Nr. 996/2012, die Einfuhrkontrollen von Lebens- und Futtermitteln aus Japan vorsieht, nicht mehr erforderlich).
Bundesministerium für Finanzen, 30. Jänner 2013
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 765/2008 , ABl. Nr. L 218 vom 13.08.2008 S. 30 |
Schlagworte: | Produktsicherheit |
Verweise: | VB-0720 |