27.8.1 Sondergewinn im Sinne des § 11 Abs. 1 EStG 1988
§ 11 Abs. 1 EStG 1988 ist mit Veranlagung 2003 außer Kraft getreten.
Randzahlen 7377a bis 7377m: entfallen
§ 11 Abs. 1 EStG 1988 ist mit Veranlagung 2003 außer Kraft getreten.
Randzahlen 7377a bis 7377m: entfallen