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Wegerrichtung

BMFBMF-010203/0252-VI/6/20135.6.2013

Rz 6883
Siehe unter "Geländeänderung" (Rz 6842).

Werknehmer

Rz 6884
Zu Belohnungen, Entschädigungen, Sonderzahlungen usw., die an Werknehmer geleistet werden, siehe unter "Arbeitnehmer" Rz 6824 (unter Außerachtlassung der lohnsteuerlichen Spezifika, vor allem der Versteuerung gemäß § 67 EStG 1988).

Wirtschaftserschwernisse

Rz 6885
Siehe Rz 5170 f.

Wirtschaftsgut

Rz 6886
Wird ein Wirtschaftsgut oder ein Kundenstock veräußert, ist der daraus resultierende Ertrag nicht unter § 32 EStG 1988 zu subsumieren (vgl. VwGH 15.12.1970, 1187/69).

Zinsen

Rz 6887
Verzugszinsen stellen keine Entschädigungen iSd § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988

Zu Zinsenzahlungen im Rahmen eines Garantievertrages siehe unter "Garantievertrag" (Rz 6841).

Zuwendungen

Rz 6888
Zuwendungen aus Anlass der Beendigung einer Tätigkeit stellen keine Entschädigungen iSd § 32 EStG 1988 dar (VwGH 23.10.1997, 96/15/0244, zum Ausscheiden eines Gemeinderates); siehe auch unter "Abfertigungen" (Rz 6821).

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