Bucht ein Passagier für sich allein Flugtickets für zwei Sitzplätze, fällt die Abgabe nur im einfachen Betrag an (besteuert wird der Abflug des Passagiers).
Tritt der Passagier den Flug (aus welchen Gründen auch immer) nicht an, entsteht keine Abgabenschuld (siehe Rz 2).