3. Einkommen (§ 7 KStG 1988)
3.3 Einkommen der unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften
Im Hinblick auf die Verpflichtung für unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaften, den Gewinn nach § 5 EStG 1988 zu ermitteln, stellt sowohl eine Gewinnermittlung im Wege der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wie auch das Fehlen eines Rechnungswerkes und eines Jahresabschlusses einen Verstoß gegen zwingendes Unternehmens- und Abgabenrecht dar und verpflichtet die Abgabenbehörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage gemäß § 184 BAO.Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
- § 4 Abs. 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 7 Abs. 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
- § 5 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 184 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
