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Information zu der am 1. Juli 2012 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200)

BMFBMF-010311/0069-IV/8/201229.6.20122012

Mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 514/2012 wird der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 mit Wirkung vom 1. Juli 2012 geändert.

Eine Einfuhrkontrolle ist nunmehr auch erforderlich für:

Ferner hat die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 297/2011 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima, geändert.

Mit dieser Änderung wurde - als 12. Präfektur - Iwate in die Liste jener Präfekturen Japans aufgenommen, bei denen sämtliche Lebens- und Futtermittelsendungen vor der Ausfuhr bereits in Japan in Bezug auf Radioaktivität analysiert werden müssen, wenn die Lebens- und Futtermittel aus einer dieser Präfekturen stammen. Der Mustervordruck "Erklärung für die Einfuhr in die Europäische Union" wurde entsprechend geändert.

Die Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 3 und VB-0200 Anlage 11) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 29. Juni 2012

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 669/2009 , ABl. Nr. L 194 vom 25.07.2009 S. 11
DVO 297/2011 , ABl. Nr. L 80 vom 26.03.2011 S. 5

Schlagworte:

Lebensmittel

Verweise:

VB-0200 Anlage 3
VB-0200 Anlage 11

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