Die Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320) wurde im Hinblick auf die Aufhebung der Tollwutzusatzbestimmungen für Irland, Malta, Schweden und das Vereinigtes Königreich abgeändert. Ferner ergaben sich Änderungen hinsichtlich jener Mitgliedstaaten, die für die Einreise von Hunden eine Bandwurmbehandlung vorschreiben.
Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 5.2.) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 7. Februar 2012
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | TSG, Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909 |
Schlagworte: | Innergemeinschaftliche Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen |
Verweise: | VB-0320 Abschnitt 5.2. |