Die Arbeitsrichtlinie Jungrobben (Einfuhrverbot (VB-0331)) wurde im Hinblick auf die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur zum 1. Jänner 2012 abgeändert (siehe VB-0331 Abschnitt 1.2.).
Bei dieser Gelegenheit wurden auch Klarstellungen in Bezug auf die Darstellung der Beschränkungen im Zolltarif sowie die Codierungen in e-zoll aufgenommen (siehe VB-0331 Abschnitt 1.4.).
Gleichzeitig wurden auch Verweise auf die Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse (VB-0335) aufgenommen (siehe VB-0331 Abschnitt 1.2. und VB-0331 Abschnitt 2.).
Bundesministerium für Finanzen, 2. Jänner 2012
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | ArtHG 2009, Artenhandelsgesetz 2009, BGBl. I Nr. 16/2010 |
Schlagworte: | Jungrobben |
Verweise: | VB-0331 |