13.1.5 Berücksichtigung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages
BMFBMF-010222/0142-VI/7/201220.12.2012
LStR 2002 Rz 911fRz 911f
Wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag bei der laufenden Lohnverrechnung ohne Vorliegen der Voraussetzungen berücksichtigt, ist eine Pflichtveranlagung vorzunehmen (§ 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988); siehe Rz 788.