Das CITES Sekretariat hat mit Notifikation Nr. 2011/043 die Liste jener Vertragsstaaten veröffentlicht, die Sicherheitsmarken verwenden. Die Anlage 4 der Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330 Anlage 4) wurde dementsprechend geändert.
Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Liste der Sachverständigen (VB-0330 Anlage 2) sowie die Liste der Schutzzentren in Österreich (VB-0330 Anlage 8) aktualisiert.
Diese Änderungen wurden bereits in der Findok Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 28. Oktober 2011
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 338/97 , ABl. Nr. L 61 vom 03.03.1997 S. 1 |
Schlagworte: | Artenschutz, Sachverständige, Schutzzentren, Sicherheitsmarken |
Verweise: | VB-0330 |