Mit Durchführungsbeschluss 2011/662/EU wurde der Anhang des Durchführungsbeschlusses 2011/402/EU neu gefasst. Die wesentlichste Änderung ist, dass unter anderem
- Sprossen von Leguminosen (=Hülsenfrüchte), frisch oder gekühlt (KN-Code: ex 0708) und
- Senfsamen (KN-Code: 120750)
mit Ursprung oder Herkunft aus Ägypten dem Einfuhrverbot (vorerst befristet bis 31. Oktober 2011) unterliegen.
Diese Änderungen wurden bereits im Anlage 13 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 13) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 10. Oktober 2011
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Durchführungsbeschluss 2011/402/EU, ABl. Nr. L 179 vom 07.07.2011 S. 10 |
Schlagworte: | Ägypten, Samen, Bohnen |
Verweise: | VB-0200 Anlage 13 |