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Information zu der am 13. August 2011 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200)

BMFBMF-010311/0088-IV/8/201112.8.20112011

Mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 799/2011 der Kommission wurde die Verordnung (EG) Nr. 669/2009 geändert. Auf Grund dieser Änderung unterliegt

nicht mehr den Einfuhrbeschränkungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 669/2009. Die Anlage 3 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 3) wurde entsprechend geändert.

Gleichzeitig wurde in der Anlage 11 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 11) der Warenkatalog für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima mit Ursprung oder Herkunft Japan gemäß den Vorgaben der Kommission im TARIC aktualisiert. Die wesentlichste Änderung ist, dass nunmehr auch Waren des Kapitels 1 und 2 den Einfuhrbeschränkungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 297/2011 unterliegen.

Die Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200) berücksichtigt.

 

Bundesministerium für Finanzen, 12. August 2011

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 669/2009 , ABl. Nr. L 194 vom 25.07.2009 S. 11

Schlagworte:

Lebensmittel

Verweise:

VB-0200

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