Am 14. Juni 2011 tritt das neue
- Bundesgesetz über den Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln und über Grundsätze für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelgesetz 2011), BGBl. I Nr. 10/2011
in Kraft. Bei den Einfuhrbeschränkungen ergeben sich dadurch aber nur unwesentliche materielle Änderungen. Wie bisher ist für die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln der Position 3808 eine Bestätigung des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (Dokumentenartcode bei e-Zoll im Feld 44 "7400") erforderlich.
Die entsprechend geänderte Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutzmittel (VB-0350) ist ab sofort in der Findok abfragbar.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Juni 2011
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011 |
Schlagworte: | Pflanzenschutzmittel |
Verweise: | VB-0350 |