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Information zu der am 8. Mai 2011 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200)

BMFBMF-010311/0056-IV/8/20119.5.20112011

Mit Verordnung (EU) Nr. 433/2011 wurde der Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 geändert.

Mit dieser Änderung wird die Kontrollpflicht für

aufgehoben.

Überdies wurden die Ausnahmebestimmungen (VB-0200 Abschnitt 110.6.) im Hinblick auf die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima mit Ursprung oder Herkunft Japan entsprechend einer Mitteilung der Europäischen Kommission geändert.

Die Beschränkungen finden nunmehr keine Anwendung auf:

Für solche Sendungen besteht daher keine Verpflichtung zur Vorlage der in VB-0200 Abschnitt 110.3. angeführten Dokumente.

Die Anlagen 3 und 11 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 3 und VB-0200 Anlage 11) wurden entsprechend geändert.

 

Bundesministerium für Finanzen, 9. Mai 2011

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

LMSVG, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, BGBl. I Nr. 13/2006
VO 669/2009 , ABl. Nr. L 194 vom 25.07.2009 S. 11

Schlagworte:

Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

Verweise:

VB-0200 Anlage 3
VB-0200 Anlage 11
VB-0200 Abschnitt 110.6.
VB-0200 Abschnitt 110.3.

Stichworte