Die Kommission hat die Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 297/2011 der Kommission zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima im Taric geändert. Neben der Adaptierung des Warenkataloges wurde für Sendungen, die Japan vor dem 28. März 2011 verlassen haben, der neue Dokumentenartencode "Y045" geschaffen.
Diese Änderungen wurden bereits in der Anlage 11 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 5. April 2011
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | DVO 297/2011 , ABl. Nr. L 80 vom 26.03.2011 S. 5 |
Schlagworte: | Fukushima |
Verweise: | VB-0200 Anlage 11 |