Das Bundesministerium für Gesundheit vertritt die Rechtsauffassung, dass die Durchführung der Einfuhrkontrolle bei Erzeugnissen aus biologischer bzw. ökologischer Produktion im Hinblick § 47 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 95/2010 nunmehr den vom Bundesminister für Gesundheit bestellten Organen für die Grenzkontrolltätigkeiten und nicht mehr den Lebensmittelaufsichtsorganen obliegt. Dies ungeachtet des Umstands, dass Zuständigkeiten und Überwachung betreffend Erzeugnisse aus biologischer bzw. ökologischer Produktion nach wie vor im Lebensmittelgesetz 1975 (LMG 1975) geregelt sind.
Die Zollstellen haben daher bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus biologischer bzw. ökologischer Produktion vor Durchführung des Zollverfahrens nicht mehr die Lebensmittelaufsichtsorgane sondern die österreichweite Kontaktstelle des grenztierärztlichen Dienstes am Flughafen Wien, Tel.: 01/7007-33484, Fax: 01/713 44 04 2346, E-Mail gta.wien@bmg.gv.at , mittels der im Zoll Standardset enthaltenen Vorlage mit dem Titel "Lebensmittel-Importmeldung [Set 144]" zwecks Durchführung der Einfuhrkontrolle zu informieren. Die Verständigung durch das Zollamt ist nicht erforderlich, sofern der grenztierärztliche Dienst bereits vom Anmelder informiert wurde.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Biologische Landwirtschaft (VB-0240 Abschnitt 2.2. und VB-0240 Abschnitt 2.3.) berücksichtigt.
Hinweis: Bis zu einer entsprechenden Änderung der Vorlage "Lebensmittel-Importmeldung [Set 144]" im Zoll Standardset ist unter "Zuständige Lebensmittelaufsichtsbehörde" wie bisher das Bundesland auszuwählen, in dem die Einfuhrkontrolle durchgeführt werden soll, die Fax-Nr. ist aber immer auf 01/713 44 04 2346 zu ändern!
Bundesministerium für Finanzen, 28. Jänner 2011
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 834/2007 , ABl. Nr. L 189 vom 20.07.2007 S. 1 |
Schlagworte: | grenztierärztlicher Dienst, Grenztierarzt |
Verweise: | VB-0240 Abschnitt 2.2. |