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12.5.4 Übersichten über mögliche Freibeträge

BMFBMF-010222/0229-VI/7/201120.1.2011

Rz 863

Freibetrag

Behinderte ohne Pflegegeld

Behinderte mit Pflegegeld

Pauschaler Freibetrag bei einem Grad der Behinderung von 25% und mehr

ja

nein *)

Pauschaler Freibetrag für Diätverpflegung

ja

ja

Freibetrag für eigenes KFZ bei Gehbehinderung

ja

ja

Freibetrag für Taxikosten (wenn kein eigenes KFZ) bei Gehbehinderung

ja

ja

Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel und Kosten der Heilbehandlung

ja

ja

*) wenn im laufenden Jahr oder im Vorjahr ganzjährig Pflegegeld bezogen wurde.

12.5.4.1 Behinderte

Rz 864
 

Behinderung mindestens 25% ohne erhöhte Familienbeihilfe

Behinderung mit erhöhter Familienbeihilfe

Behinderung mit erhöhter Familienbeihilfe und mit Pflegegeld

Pauschaler Freibetrag je nach Grad der Behinderung gemäß § 35 Abs. 3 EStG 1988

ja

nein

nein

Pauschaler Freibetrag von 262 Euro

nein

ja

ja (gekürzt um Pflegegeld)

Pauschaler Freibetrag für Diätverpflegung

ja

nein

nein

Freibetrag für eigenes KFZ

nein

nein

nein

Freibetrag für Taxikosten

nein

nein

nein

Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel und Kosten der Heilbehandlung

ja

ja

ja

Schulgeld für Behindertenschule oder Behindertenwerkstätte

ja

ja

ja

12.5.4.2 Behinderte Kinder

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