vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Information zu der am 8. Oktober 2010 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800)

BMFBMF-010311/0095-IV/8/201012.10.20102010

Am 8. Oktober 2010 ist die Verordnung (EG) Nr. 837/2010 in Kraft getreten, mit der die Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 über die Ausfuhr von zur Verwertung bestimmten und in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfällen in Länder, für die der OECD-Beschluss über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nicht gilt, abgeändert worden ist. Dadurch ergeben sich neue Vorschriften für die Ausfuhr von Abfällen der Grünen Abfallliste (Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB der EG-VerbringungsV - siehe VB-0800 Anlage 1) zur Verwertung gegenüber Liberia. Änderungen bei der Ausfuhr solcher Abfälle ergeben sich gegenüber Andorra, China, Indien und Kroatien. Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800 Anlage 4) berücksichtigt.

Bei dieser Gelegenheit wurde auch die mittlerweile eingeführte elektronische Abwicklung grenzüberschreitender Abfallverbringungen (derzeit nur bei Ausfuhren gegenüber der Schweiz) berücksichtigt. Sofern im Feld 21 des Notifizierungsformulars der Zusatz "elektronische Abwicklung" aufscheint, hat der Exporteur die transportspezifischen Angaben zur Notifizierung im elektronischen Register gemäß § 22 Abs. 1 AWG 2002 zu erfassen. Diese Datenerfassung ist bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung durch den Dokumentenartcode "C670" zu erklären. Das zusätzliche Mitführen eines Begleitformulars in Papierform ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die Verpflichtung, das Notifizierungsformular und eine Kopie der Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (siehe VB-0800 Abschnitt 4.2.1.) mitzuführen, wird durch die elektronische Abwicklung nicht berührt. Hinsichtlich des Zugriffs auf die Notifizierungsdaten des elektronischen Registers gemäß § 22 Abs. 1 AWG 2002 des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu Kontrollzwecken siehe VB-0800 Abschnitt 2.2. Abs. 5. Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800 Abschnitt 4.2.2.) berücksichtigt.

Ferner wurden in der Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800) Klarstellungen in Bezug auf die Darstellung der Beschränkungen im Zolltarif und die Codierungen in e-zoll vorgenommen

 

Bundesministerium für Finanzen, 12. Oktober 2010

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 1013/2006 , ABl. Nr. L 190 vom 12.07.2006 S. 1
VO 1418/2007 , ABl. Nr. L 316 vom 04.12.2007 S. 6
AWG 2002, Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002

Schlagworte:

Abfall

Verweise:

VB-0800

Stichworte