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Gebührenbefreiung für Lombarddarlehen auch für Einmalkreditverträge

BMFBMF-010206/0213-VI/5/201028.9.20102010

Es wird mitgeteilt, dass die im § 33 TP 8 Abs. 2 Z 1 GebG enthaltene Gebührenbefreiung für Lombarddarlehen nach der durch das DaKRÄG erfolgten Änderung des ABGB für Einmalkreditverträge gilt, unverändert jedoch nicht für wiederholt ausnutzbare Kredite.

Bundesministerium für Finanzen, 28. September 2010

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 33 TP 8 Abs. 2 Z 1 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
ABGB, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811

Schlagworte:

Lombarddarlehen, Einmalkreditverträge

Stichworte