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Genussrechtsveräußerung in Teilbeträgen und Ansässigkeitswechsel

BMFBMF-010221/1769-IV/4/201019.7.20102010

EAS 3160

Veräußert ein österreichischer Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen mit seiner Familie in London ansässig geworden ist, eine (2008 erworbene und im Privatvermögen gehaltene) obligationenartige Genussrechtsbeteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, wobei der Kaufpreis in Teilbeträgen abzustatten ist, und wird nach dem Veräußerungsvorgang die Ansässigkeit wieder nach Österreich verlegt, so dürfte sich die Frage nach einer eventuellen Steuerpflicht der nach Ansässigkeitsverlegung nach Österreich zufließenden Kaufpreisteilbeträge als gegenstandslos erweisen. Denn die Veräußerung erfolgt offensichtlich nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist, sodass der Vorgang zu keiner inländischen Besteuerung führen kann.

Es wird davon ausgegangen, dass die vertraglichen Abmachungen (insbesondere die sogenannten "Anpassungsregelungen") nicht dazu führen, dass die in der EAS als "Kaufpreisteilbeträge" bezeichneten Zahlungen in wirtschaftlicher Betrachtung Kapitalerträge im Sinn des § 27 EStG 1988 oder wiederkehrende Bezüge im Sinn des § 29 EStG 1988 darstellen.

Bundesministerium für Finanzen, 19. Juli 2010

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 27 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 29 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970

Schlagworte:

Genussrechtsbeteiligung, Kaufpreisteilbeträge, Spekulationsfrist

Stichworte