Mit Verordnung (EU) Nr. 196/2010 wurde der Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien geändert. In Anhang I der angeführten Verordnung wurden neue Stoffe aufgenommen bzw. Eintragungen bisher gelisteter Stoffe geändert. Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Gefährliche Chemikalien (VB-0820 Anlage 1 und VB-0820 Anlage 3) berücksichtigt.
Darüber hinaus wurde die Liste der Chemikalieninspektoren (VB-0820 Anlage 4) aktualisiert und eine Klarstellung in Bezug auf die Vorgangsweise bei Vorliegen eines Ausfuhrverbots vorgenommen (VB-0820 Abschnitt 2.4.).
Bundesministerium für Finanzen, 29. April 2010
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 689/2008 , ABl. Nr. L 204 vom 31.07.2008 S. 1 |
Schlagworte: | Gefährliche Chemikalien |
Verweise: | VB-0820 Abschnitt 2.4. |