Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991 |
Schlagworte: | Gebrauchtwagen, Bonus-Malus-System, Partikelemissionen |
Verweise: | BMF 04.08.2009, BMF-010220/0230-IV/9/2009 |
1. Bisherige Rechtsauffassung zum Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 bei Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet
Im Erlass des BMF vom 4. August 2009, BMF-010220/0230-IV/9/2009, Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 bei Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, ergänzt durch die Information des BMF-PM (SZK PM) vom 13. August 2009, SZK-280000/0062-PM/2009, hat das BMF folgende wesentliche Aussagen getroffen:
- Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Bonus-Malus-Systems ist, dass für ein Fahrzeug erstmals nach dem 30. Juni 2008 ein steuerbarer Tatbestand verwirklicht wurde und das Fahrzeug vor dem 1. Juli 2008 nicht bereits im übrigen Gemeinschaftsgebiet zugelassen war. Nicht betroffen von der Bonus-Malus-Regelung sind daher Gebrauchtfahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet bereits zugelassen waren (Übergangsregelung).
- Diese Übergangsregelung tritt rückwirkend mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2008 in Kraft.
- Die Erhöhung der Steuerschuld nach § 14a NoVAG 1991 (partikelförmige Luftverunreinigung mehr als 0,005 g/km) ist nicht zu vergüten. Die Übergangsregelung bezieht sich lediglich auf die Erhöhung der Steuerschuld nach § 6a NoVAG 1991.
- Demgegenüber ist die Regelung (unverändert wie bisher) anzuwenden, wenn es sich um Gebrauchtfahrzeuge handelt, die vor dem 1. Juli 2008 in einem Drittland zum Verkehr zugelassen waren (unter der weiteren Voraussetzung, dass der erstmalige steuerbare NoVA-Tatbestand nach dem 30. Juni 2008 entsteht).
- Anspruch auf Neuberechung der NoVA besteht nur für Fahrzeuge, die im EU-Raum zugelassen waren - nicht jedoch für Fahrzeuge aus einem Drittland (zB USA, Schweiz, Kroatien,…).
- Eine (amtswegige) Rückforderung von Bonus-Zahlungen wird nicht vorgenommen.
Anmerkungen:
In KfzBStR 2021 eingearbeitet
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991 |
Schlagworte: | Gebrauchtwagen, Bonus-Malus-System, Partikelemissionen |
Verweise: | BMF 04.08.2009, BMF-010220/0230-IV/9/2009 |