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Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 bei Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet; Fahrzeughandel - Eintritt des steuerbaren Tatbestands

BMFBMF-010220/0033-IV/9/201029.1.20102010Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 bei Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet; Fahrzeughandel - Eintritt des steuerbaren Tatbestands

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 6a NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991

Schlagworte:

Bonus-Malus-System, Gebrauchtfahrzeuge

Verweise:

BMF 17.12.2009, BMF-010220/0317-IV/9/2009

 

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wird bezüglich der Berücksichtigung des Bonus-Malus-Systems bei der Einfuhr von Gebrauchtwagen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet folgendes festgestellt:

Der Erlass BMF-010220/0317-IV/9/2009 ist mit seiner Findok-Veröffentlichung am 23. Dezember 2009 in Kraft getreten.

Auf Grund der besonderen Umstände des Fahrzeughandels gilt folgende Vorgangsweise, wenn der steuerbare Tatbestand die Lieferung des Fahrzeuges ist:

Für Geschäftsfälle von Gebrauchtwagenimporten aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, deren Vertrag mit dem inländischen Endkunden spätestens am 15. Jänner 2010 abgeschlossen wurde und deren Fahrzeuglieferung an den Kunden vor dem 1. Februar 2010 erfolgt, findet der Erlass BMF-010220/0317-IV/9/2009 vom 17. Dezember 2009, kundgemacht am 23. Dezember 2009, noch keine Anwendung.

Bundesministerium für Finanzen, 29. Jänner 2010

Anmerkungen:
In KfzBStR 2021 eingearbeitet

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 6a NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991

Schlagworte:

Bonus-Malus-System, Gebrauchtfahrzeuge

Verweise:

BMF 17.12.2009, BMF-010220/0317-IV/9/2009

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