Die Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200) wurde in verschiedenen Punkten aktualisiert. Die wesentlichen Änderungen betreffen
- Aufnahme eines Hinweises auf § 47 Abs. 1 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG), der Bestimmungen betreffend die Voranmeldung von Warensendungen, die auf Grund von Entscheidungen der Europäischen Kommission einer intensiveren Kontrolle bei der Einfuhr aus Drittstaaten zu unterziehen sind, enthält (siehe VB-0200 Abschnitt 1.3.).
- Aktualisierung der Liste der Ansprechpersonen bei den jeweiligen Abteilungen für Lebensmittelkontrolle der Ämter der Landesregierungen (siehe VB-0200 Abschnitt 2.).
- Aufnahme der Strafbestimmungen für Verstöße gegen die in den Anlagen zur Arbeitsrichtlinie Lebensmittel angeführten Einfuhrbeschränkungen (siehe VB-0200 Abschnitt 4.1.).
Bundesministerium für Finanzen, 29. Oktober 2009
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | LMSVG, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, BGBl. I Nr. 13/2006 |
Schlagworte: | Strafbestimmungen, Meldung von Sendungen |
Verweise: | VB-0200 |