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Auslandssteueranrechnung im Fall von Zurechnungskonflikten nach Selbstanzeige

BMFBMF-010221/1202-IV/4/200922.5.20092009

EAS 3068

Erzielt ein österreichischer Abgabepflichtiger aus der Vermietung von Wohnungen einer in den USA gelegenen Liegenschaft Einkünfte und werden diese Einkünfte gemäß Artikel 6 des DBA-USA in den USA der Besteuerung unterzogen, so ergibt sich aus Artikel 22 DBA-USA die Verpflichtung, die US-Bundeseinkommensteuer auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen; aus § 1 Abs. 2 der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, folgt, dass auch die lokalen Einkommensteuern grundsätzlich anrechnungsfähig sind. Diese Anrechnungsverpflichtungen gehen nicht dadurch unter, dass die US-Einkünfte erst nach einer Selbstanzeige der österreichischen Besteuerung zugeführt wurden.

Auch der bloße Umstand, dass die Einkünftezurechnung in den beiden Staaten nicht deckungsgleich ist, entbindet für sich alleine noch nicht von der Anrechnungsverpflichtung. In diesem Sinn wurde daher bereits in EAS 1054 die Auffassung vertreten, dass die US-Betriebstätteneinkünfte einer österreichischen GmbH, die in den USA in den Händen der Gesellschafter besteuert wurden, nicht zum Verlust der US-Steueranrechnung bei der Besteuerung der österreichischen GmbH führt, obwohl die GmbH in den USA nicht besteuert worden ist. Gleiches muss aber gelten, wenn in den USA nicht der auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise fußenden österreichischen Einkünftezurechnung gefolgt wird und die Vermietungseinkünfte daher einer liechtensteinischen Anstalt zugerechnet werden, weil diese die zivilrechtliche Liegenschaftseigentümerin und Wohnungsvermieterin ist.

Da Artikel 6 DBA-USA die Steuerberechtigung der USA in keiner Weise begrenzt, kommt auch dem Umstand, dass zwischen den USA und Liechtenstein kein DBA besteht, im gegebenen Zusammenhang keine Relevanz zu.

Die für die Auslegung des DBA-USA maßgebende Sichtweise gilt in gleicher Weise auch für die Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, da die Anrechnungsverpflichtung der Verordnung auf den Grundsätzen der DBA-Anrechnungsverpflichtungen beruht.

Bundesministerium für Finanzen, 22. Mai 2009

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 6 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Art. 22 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
§ 1 Abs. 2 Vermeidung von Doppelbesteuerung, BGBl. II Nr. 474/2002

Schlagworte:

Selbstanzeige, Auslandssteueranrechnung, Zurechnungskonflikte

Verweise:

EAS 1054

Stichworte