Im Falle Bangladesh sind auf den Präferenzursprungszeugnissen Form A zwei Nummern angegeben, bei der einen handelt es sich um eine eingedruckte Seriennummer, bei der anderen um eine händisch ergänzte.
Mit sofortiger Wirkung ist zwingend die händisch ergänzte Seriennummer im Feld 44 der Anmeldung zu codieren.
Bundesministerium für Finanzen, 20. Mai 2009
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 980/2005 , ABl. Nr. L 169 vom 30.06.2005 S. 1 |
Schlagworte: | APS Bangladesh |