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Organisationshandbuch der Finanzverwaltung - OHB

BMFBMF-280000/0087-IV/2/20088.10.20082008Organisationshandbuch der Finanzverwaltung - OHB

Das Organisationshandbuch (OHB) aktualisiert und ergänzt die bestehenden Dienst- und Organisationsvorschriften. Dabei wurden diese an die neuen Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe angepasst und unter Voranstellen von wichtigen Kriterien wie Außenwirksamkeit, Steuerung und Sicherheit zusammengefasst und neu gegliedert.

Zusatzinformationen

Materie:

Organisation

betroffene Normen:

AVOG, Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 18/1975

Schlagworte:

Dienstvorschrift, Dienstanweisung, Ablauforganisation, Standards

Verweise:

BMF 07.07.2008, BMF-280000/0021-IV/2/2008
BMF 02.02.2010, BMF-280000/0016-IV/2/2010

1. PRÄAMBEL

Das Organisationshandbuch (OHB) aktualisiert und ergänzt die bestehenden Dienst- und Organisationsvorschriften. Dabei wurden diese an die neuen Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe angepasst und unter Voranstellen von wichtigen Kriterien wie Außenwirksamkeit, Steuerung und Sicherheit zusammengefasst und neu gegliedert.

Der Aufbau erfolgte den Arbeitsabläufen entsprechend, prozessorientiert.

Durch Zusammenfassung von bestehenden Dienstvorschriften und Erlässen und deren Aktualisierung soll die Übersichtlichkeit und leichtere Anwendbarkeit sichergestellt werden.

Vorerst wurden die Teilbereiche Infocenter (IC), Allgemeinveranlagung (AV), Betriebsveranlagung Innendienst (BV-ID) und Außendienst (BV-AD) [unter Einbeziehung der GPLA-Prüfung und Zollaußenprüfung], Familienlastenausgleich-Beihilfen, Mietzinsbeihilfe sowie Gebühren und Verkehrssteuern (GV) im OHB geregelt.

In einem nächsten Schritt sollen die Bereiche Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) und Kundenteam Zoll (KT Zoll) einbezogen und das OHB einer laufenden Aktualisierung unterzogen werden. Es ist geplant auch weitere bisher nicht erfasste Dienstvorschriften einzubeziehen.

Ein Regelwerk verbindlicher Vorschriften dient der Rechtssicherheit für Mitarbeiter/innen, Dienstgeber/innen und Kunden/innen.

Insoweit verbindliche Regelungen des OHB zu bestehenden Erlässen in Widerspruch stehen, gelten die Bestimmungen des OHB.

Die Dienstanweisung Betriebsprüfung (DBP), Erlass des BMF vom 2.5.1988, GZ 02 1324/39-IV/2/88 idF des Erlasses vom 28.10.1994, GZ 02 2210/21-IV/2/94 wird außer Kraft gesetzt und durch die entsprechenden Regelungen des OHB ersetzt.

Über die bestehenden Gesetze und Verordnungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus dem OHB abgeleitet werden.

In gesetzes- bzw. verordnungskonformer Auslegung bezieht sich der Vorrang des OHB nur auf organisatorische Erlässe.

 

 

Anmerkungen:
Im Abschnitt 8.6. Prüfungszeitraum wird der Satz über den Prüfungszeitraum bei GPLA-Prüfungen ergänzt. Ansonsten handelt es sich um eine unveränderte Wiederverlautbarung des BMF-Erlasses vom 07.07.2008.

Zusatzinformationen

Materie:

Organisation

betroffene Normen:

AVOG, Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 18/1975

Schlagworte:

Dienstvorschrift, Dienstanweisung, Ablauforganisation, Standards

Verweise:

BMF 07.07.2008, BMF-280000/0021-IV/2/2008
BMF 02.02.2010, BMF-280000/0016-IV/2/2010

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