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Informationen zu der am 2. Jänner 2009 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800)

BMFBMF-010311/0125-IV/8/200830.12.20082008

Mit der unter BGBl. II Nr. 498/2008 verlautbarten Änderung der Abfallverzeichnisverordnung ist der für den 1. Jänner 2009 beabsichtigte (und in der Arbeitsrichtlinie Abfälle unter GZ BMF-010311/0121-IV/8/2008 bereits berücksichtigte) Umstieg auf das europäische Abfallverzeichnis entfallen, da die Europäische Kommission derzeit eine strukturelle Änderung dieses Verzeichnisses vorbereitet und der Umstieg auf das europäische Abfallverzeichnis erst nach dieser Anpassung erfolgen wird.

Für den Abfallbegriff und das durch die Abfallverzeichnisverordnung festgelegte Abfallverzeichnis bedeutet dies im Wesentlichen folgendes:

Die Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800 Abschnitt 1.1.) wird an diese Regelung angepasst, wobei aus technischen Gründen eine Anpassung erst zum 2. Jänner 2009 möglich ist.

Bundesministerium für Finanzen, 30. Dezember 2008

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

Abfallverzeichnisverordnung, BGBl. II Nr. 570/2003

Schlagworte:

Abfallverzeichnis, Abfälle

Verweise:

VB-0800 Abschnitt 1.1
VB-0800

Stichworte