vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Information zu der am 15. Oktober 2008 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200).

BMFBMF-010311/0105-IV/8/200815.10.20082008

Die Europäischer Kommission hat mit Entscheidung 2008/798/EG die Sondervorschriften für die Einfuhr von Milch enthaltenden Erzeugnissen oder Milcherzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist, abgeändert und neu gefasst.

Den Beschränkungen der Entscheidung 2008/798/EG unterliegen nunmehr die unter VB-0200 Abschnitt 100.1 genannten Waren mit Ursprung in oder Herkunft aus China, sofern sie zum menschlichen Verzehr oder als Futtermittel bestimmt sind und Milch und/oder Milcherzeugnisse enthalten.

Diese Entscheidung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 10) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 15. Oktober 2008

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

Entscheidung 2008/798/EG, ABl. Nr. L 273 vom 15.10.2008 S. 18

Schlagworte:

Milcherzeugnisse, Melamin, China

Verweise:

VB-0200 Abschnitt 100.1
VB-0200 Anlage 10

Stichworte