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Slowakische Pflegekräfte

BMFBMF-010221/1440-IV/4/200826.5.20082008

EAS 2966

Übernimmt eine in der Slowakei ansässige Pflegerin in Österreich die Betreuung einer pflegebedürftigen Person, so ist grundsätzlich von einer gewerblichen Betätigung der Pflegekraft auszugehen (EStR 2000 Rz 1616). Ihre Pflegeeinkünfte fallen daher unter Artikel 7 des mit der Slowakei weiterhin anwendbaren DBA-CSSR. Die slowakischen Pflegekräfte unterliegen mit diesen Einkünften der österreichischen Besteuerung, wenn diese in inländischen Betriebstätten im Sinn von Art. 5 DBA erzielt werden.

Vom Vorliegen einer inländischen Betriebstätte wird auszugehen sein, wenn die Pflegetätigkeit im Wohnungsverband der pflegebedürftigen Person ausgeübt wird. Denn es steht damit eine inländische Geschäftseinrichtung (nämlich die zur Arbeitsausübung der Pflegekraft überlassenen Teile der Wohnung) zur Verfügung, durch die die Geschäftstätigkeit der gewerblich tätigen Pflegekraft ausgeübt wird (siehe in diesem Sinn auch 3. Absatz des BMF-Informationsschreibens vom 3. Dezember 2007, BMF-010222/0221-VI/7/2007).

Der Umstand, dass die Pflegetätigkeit in einem 14-tägigen Rhythmus ausgeübt wird und daher die Wohnung nicht durchgehend während 6 Monaten, sondern immer nur kurzfristig für jeweils 14 Tage für die gewerbliche Pflege genutzt wird, steht der Beurteilung als Betriebstätte nicht entgegen. Denn bei wiederkehrenden Nutzungen von Räumlichkeiten sind die einzelnen Nutzungsdauern zusammenzurechnen (Z 6 OECD-Kommentar zu Artikel 5 OECD-MA).

Die Einkünfte der slowakischen Pflegekräfte führen daher unter diesen Gegebenheiten zur Steuerpflicht in Österreich und sind in der Slowakei gemäß Art. 23 DBA (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen.

Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2008

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 7 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Art. 5 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Art. 23 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979

Schlagworte:

Pflegetätigkeit, gewerbliche Tätigkeit, Betriebstätte, inländische Geschäftseinrichtung, kurzfristige Nutzung, wiederkehrende Nutzung

Verweise:

Art. 5 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1616
BMF 03.12.2007, BMF-010222/0221-VI/7/2007

Stichworte