Die in der Findok verlautbarte Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300) wurde aus technischen Gründen auf zwei getrennte Richtlinien aufgeteilt, und zwar die
- Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300) und die
- Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz - interne Richtlinie zu VB-0300 (VB-0300 intern).
Gleichzeitig wurde im Abschnitt 1.1.5. der Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz folgende Klarstellung hinsichtlich der phytosanitären Importkontrolle gegenüber der Schweiz, die wegen eines Übersetzungsfehlers in der deutschen Version des EU-Beschlusses 2004/278/EG bzw. 2008/86/EG erforderlich war, vorgenommen:
Pflanzen und pflanzliche Produkte, die aus einem Drittland über die Schweiz in die EU verbracht werden, müssen in der Schweiz phytosanitär kontrolliert und können danach frei gehandelt werden. Das bedeutet, dass bei Herkunft aus der Schweiz alle Pflanzen und pflanzlichen Produkte, bis auf die nachstehenden Ausnahmen, keiner weiteren phytosanitären Einfuhrkontrolle unterliegen. Für eine zollamtliche Abfertigung in Österreich gilt als Nachweis für die phytosanitäre Importkontrolle der Schweiz - wie auch für die EU-Mitgliedstaaten - ein "Sichtvermerk" (phytosanitärer Freigabestempel) auf dem Pflanzengesundheitszeugnis (Dokumentenartcodes bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "N851" und "7160"; siehe auch Abschnitt 2.2.2.).
Der phytosanitären Kontrolle unterliegen immer die folgenden Waren mit Ursprung in oder Herkunft aus der Schweiz:
- Pflanzen zum Anpflanzen bestimmt, ausgenommen Samen:Clausena Burm. f.Murraya Koenig ex L.Palmae, andere als von Phoenix spp. mit Ursprung in Algerien und Marokko
- Pflanzenteile, ausgenommen Früchte und Samen:Phoenix spp.
- Samen:Oryza spp.
- Früchte:Citrus L. nebst HybridenFortunella Swingle nebst HybridenPoncirus Raf. nebst Hybriden.
Einem Einfuhrverbot unterliegen die folgenden Waren mit Ursprung in oder Herkunft aus der Schweiz:
- Pflanzen, ausgenommen Früchte und Samen:Citrus L. nebst HybridenFortunella Swingle nebst HybridenPhoenix spp. mit Ursprung in Algerien und MarokkoPoncirus Raf. nebst Hybriden.
Bundesministerium für Finanzen, 27. Juni 2008
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Pflanzenschutzgesetz 1995, BGBl. Nr. 532/1995 |
Schlagworte: | Pflanzen, Pflanzenschutz, Phyto |
Verweise: | VB-0300 |