Mit Entscheidung 2008/433/EG der Europäischen Kommission wurde das generelle Einfuhrverbot für Sonnenblumenöl mit Ursprung in oder Herkunft aus der Ukraine abgeändert.
Demnach unterliegt nunmehr auch Sonnenblumenöl des KN-Codes 1512 19 90 10, das zum menschlichen Verzehr oder zur Verwendung als Futtermittel bestimmt ist, dem Einfuhrverbot.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 9) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 11. Juni 2008
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | LMSVG, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, BGBl. I Nr. 13/2006 |
Schlagworte: | Sonnenblumenöl, Ukraine |
Verweise: | VB-0200 Anlage 9 |