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Information zu der am 11. Juni 2008 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200)

BMFBMF-010311/0060-IV/8/200811.6.20082008

Mit Entscheidung 2008/433/EG der Europäischen Kommission wurde das generelle Einfuhrverbot für Sonnenblumenöl mit Ursprung in oder Herkunft aus der Ukraine abgeändert.

Demnach unterliegt nunmehr auch Sonnenblumenöl des KN-Codes 1512 19 90 10, das zum menschlichen Verzehr oder zur Verwendung als Futtermittel bestimmt ist, dem Einfuhrverbot.

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 9) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 11. Juni 2008

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

LMSVG, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, BGBl. I Nr. 13/2006

Schlagworte:

Sonnenblumenöl, Ukraine

Verweise:

VB-0200 Anlage 9

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