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Selbständige Buchhalter und selbständige Buchhalter GmbHs - Wechsel von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung

BMFBMF-010219/0131-VI/4/200813.5.20082008

Selbständige Buchhalter waren im Wirtschaftstreuhand-Berufsgesetz (WTBG) 1999 in der Fassung vor Inkrafttreten des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BibuG, BGBl. I Nr. 161/2006, in Kraft getreten mit 1. Jänner 2007) unter § 1 Abs. 1 Z 4 genannt und erzielten daher bis einschließlich 2006 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 1 EStG 1988. Die Steuer für die mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Umsätze hatten sie nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen (§ 17 Abs. 1 erster Satz UStG 1994).

Nach Inkrafttreten des Bilanzbuchhaltungsgesetzes sind selbständige Buchhalter (diese gehören nach § 229d Abs. 2 WTBG 1999 idF BGBl. I Nr. 161/2006 der Berufsgruppe der Bilanzbuchhalter an) nicht mehr zu den Wirtschaftstreuhandberufen zu zählen. Dementsprechend stellen (ab 2007 erzielte) Einkünfte aus der selbständigen Ausübung eines Bilanzbuchhaltungsberufes (Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Lohnverrechner) Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar (siehe EStR 2000 Rz 5211 idF des Wartungserlasses 2007), so dass die Istbesteuerung nach § 17 Abs. 1 erster Satz UStG 1994 nicht mehr zur Anwendung kommt.

§ 17 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 sieht die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten für Unternehmer vor, die hinsichtlich ihrer Umsätze aus Tätigkeiten im Sinne der §§ 21 und 23 EStG 1988 nicht buchführungspflichtig sind. Mit Beginn des Kalenderjahres, in dem die Buchführungspflicht eingetreten ist, muss der Unternehmer auf die Sollbesteuerung übergehen (§ 17 Abs. 3 UStG 1994).

Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn aufgrund der geänderten Einkünftequalifizierung bereits ab 2007 buchführungspflichtige selbständige Buchhalter und selbständige Buchhalter GmbHs ihre Umsätze für 2007 weiter nach vereinnahmten Entgelten abrechnen und erst mit Beginn des Jahres 2008 auf die Sollbesteuerung wechseln.

Bundesministerium für Finanzen, 13. Mai 2008

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 17 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994

Schlagworte:

Selbständige Buchhalter, Bilanzbuchhalter, Istbesteuerung, Sollbesteuerung

Verweise:

§ 1 Abs. 1 WTBG, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, BGBl. I Nr. 58/1999
§ 229d WTBG, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, BGBl. I Nr. 58/1999
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 5211

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