Mit Entscheidung 2008/162/EG der Kommission wurden neue Regelungen, hinsichtlich der Einfuhr von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismus "LL REIS 601" in Reiserzeugnissen, gefasst. Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 5) berücksichtigt.
Gleichzeitig wurde die Liste jener Personen des türkischen Landwirtschaftsministeriums, die zur Unterzeichnung von Gesundheitszeugnissen berechtigt sind, geändert.
Bundesministerium für Finanzen, 14. März 2008
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | LMG 1975, Lebensmittelgesetz 1975, BGBl. Nr. 86/1975 |
Schlagworte: | Reis, gentechnisch veränderter Reis |
Verweise: | VB-0200 Anlage 5 |