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FinanzOnline: Vereinfachungsregelung zur Anmeldung von Bundesministerien und anderen Behörden

BMFBMF-220400/0051-IV/200712.12.20072007FinanzOnline: Vereinfachungsregelung zur Anmeldung von Bundesministerien und anderen Behörden

Die Anmeldung von Bundesministerien und anderen Behörden zu FinanzOnline soll einerseits so einfach wie möglich, andererseits aber auch unter Wahrung aller Sicherheitserfordernisse erfolgen. Das Bundesministerium für Finanzen hat daher eine Vereinfachungsregelung getroffen, die sich an der diesbezüglichen Regelung für die Anmeldung von Unternehmern orientiert.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht, Organisation

betroffene Normen:

FOnV 2006, FinanzOnline-Verordnung 2006, BGBl. II Nr. 97/2006

Schlagworte:

Anmeldung FinanzOnline

Soweit sich hier verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Analog zur Vereinfachungsregelung für die Anmeldung von Unternehmern bestehen keine Bedenken, wenn wie folgt vorgegangen wird:

Info zum Supervisor:

Spezialvollmacht für Behördenanmeldung (Muster):

Hiermit bevollmächtige ich, ... [Mag. Wilhelm Molterer], als ... [Bundesminister für Finanzen],

Herrn/Frau ... [Max Mustermann, Abt. I/7 im Bundesministerium für Finanzen],

zur Anmeldung des Bundesministeriums für Finanzen (Steuernummer .../...., Finanzamt ...) zu FinanzOnline.

Ort und Datum:

Unterschrift:

 
   

Spezialvollmacht für Behördenanmeldung und Entgegennahme der Codes (Muster):

Hiermit bevollmächtige ich, ... [Mag. Wilhelm Molterer], als ... [Bundesminister für Finanzen],

Herrn/Frau ... [Max Mustermann, Abt. I/7 im Bundesministerium für Finanzen],

zur Anmeldung des Bundesministeriums für Finanzen (Steuernummer .../...., Finanzamt ...) zu FinanzOnline und erteile gleichzeitig die Vollmacht zur Übernahme der Zugangskennungen.

Ort und Datum:

Unterschrift:

Beglaubigung (Gericht oder Notar):

   

Bundesministerium für Finanzen, 12. Dezember 2007

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht, Organisation

betroffene Normen:

FOnV 2006, FinanzOnline-Verordnung 2006, BGBl. II Nr. 97/2006

Schlagworte:

Anmeldung FinanzOnline

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