vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuerliche Behandlung der "SOX-Kosten" einer US-Muttergesellschaft

BMFBMF-010221/1913-IV/4/200722.11.20072007

EAS 2913

Durch den "Sarbanes-Oxley Act" wurde nach hier vorliegenden Unterlagen US-Gesellschaften gesetzlich eine Verbesserung ihrer Unternehmensberichterstattung auferlegt, die auch ihre Auslandsgesellschaften einschließt. Die Einführung dieses Systems wird allgemein als sehr aufwendig beschrieben; Hauptkostenfaktoren sind die Aufwendungen für externe Berater, die ein geeignetes Kontrollsystem für den jeweiligen Konzern entwickeln, sowie die Kosten der Dokumentation (einschließlich der Schaffung tauglicher IT-Systeme) und ihrer Prüfung.

Werden von einem US-Konzern 70% dieser Kosten an die Gliedunternehmen nach einem Umsatzschlüssel weiterbelastet, dann wäre diese Vorgangsweise nur dann mit den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen (OECD-VPG) vereinbar, wenn diese Kostentragung für das betroffene Gliedunternehmen als fremdübliche Abgeltung einer von der US-Konzernspitze empfangenen Dienstleistung angesehen werden müsste.

Zwar können auch Kontrollfunktionen der Muttergesellschaft eine Dienstleistung darstellen; allerdings nur dann, wenn solche Kontrollfunktionen von der Tochtergesellschaft benötigt werden (7.2 OECD-VPG).

Jegliche Aktivitäten, sonach auch Kontrollaktivitäten, die "den Konzern insgesamt betreffen", können hierbei durchaus teilweise auch "in Bezug auf Gliedunternehmen entfaltet werden". Doch wenn "seitens dieser Gliedunternehmen kein Bedarf danach besteht" würden hiefür auch "keine Zahlungen geleistet, falls sie unabhängige Unternehmen wären" (7.9 OECD-VPG). Ein "Bedarf" im Sinn dieser Regelung wird für eine österreichische Tochtergesellschaft eines US-Konzerns in dem Maße anzunehmen sein, in dem sie Vorteile aus diesen neu etablierten Kontrollmechanismen zieht.

Der bloße Umstand, dass das SOX-Kontrollsystem den gesamten Weltkonzern zu umfassen hat und daher allein die Zugehörigkeit der österreichischen Gesellschaft zu diesem US-Konzern ihre Einbindung in das Kontrollsystem erfordert, lässt im Vergleich mit einer unabhängigen - und daher nicht konzernzugehörigen - Gesellschaft keine abgeltungsfähige Vorteilszuwendung erkennen. Nebenbei entstehende Vorteile wie Effizienzsteigerung oder verschiedene Synergieeffekte in der Kontrolle bewirken üblicherweise nicht, dass von einer abgeltungsfähigen konzerninternen Dienstleistung ausgegangen werden könnte (Hinweis auf Z 7.12 OECD-VPG).

Es wird daher Aufgabe der österreichischen Tochtergesellschaft sein darzulegen, in welchem Ausmaß die Einführung des neuen Kontrollsystems ihr konkret messbare Vorteile bringt, die über die in Z 7.12 OECD-VPG genannten "nebenbei entstehenden Vorteile" hinausgehen. Sollten der österreichischen Tochtergesellschaft tatsächlich solche identifizierbaren Vorteile erwachsen, wird bei Ermittlung des hierfür anzusetzenden Entgeltes "gegenzurechnen" sein, was von den internen Implementierungskosten in der österreichischen Tochtergesellschaft in gegenläufiger Richtung der US-Gesellschaft bei der Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben zu Gute kommt.

Sollte wegen eines vorhersehbaren Misslingens dieser Dokumentation (zB weil die Kostenanlastung "per Diktat" von der ausländischen Konzernzentrale erfolgt ist und keine aussagekräftigen Unterlagen mehr zu beschaffen sind) eine Gewinnerhöhung im Rahmen einer österreichischen Außenprüfung drohen, steht es dem Konzern frei, im Wege eines auf Artikel 24 DBA-USA gestützten Verständigungsverfahrens eine internationale Abklärung des Verrechnungspreisproblems herbeizuführen.

Die Führung eines solchen Verständigungsverfahrens würde zwar nicht den Abschluss der Außenprüfung hindern; doch könnte in einem solchen Fall durch eine transitorische Entlastungsmaßnahme nach § 48 BAO der Eintritt einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens vermieden werden.

Bundesministerium für Finanzen, 22. November 2007

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 24 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
§ 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

SOX-Kosten, Konzerndienstleistungen, Kontrollfunktionen, Verständigungsverfahren

Verweise:

BMF 08.07.1996, 04 0610/188-IV/4/96, AÖF Nr. 114/1996

Stichworte