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Informationen zu der am 28. Juli 2007 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Schutz der Ozonschicht (VB-0810)

BMFBMF-010311/0086-IV/8/200728.7.20072007

Mit Verordnung (EG) Nr. 899/2007 wurden im Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 in Bezug auf Mischungen, die ozonabbauende Stoffe enthalten, Anpassungen hinsichtlich der Bezugnahmen auf die Kombinierte Nomenklatur vorgenommen.

Ferner wurde - zur leichteren Handhabung der unterschiedlichen Verbote und Beschränkungen für Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen - als Anlage 5 eine nach Positionen der Kombinierten Nomenklatur geordnete Liste jener Waren aufgenommen, die diesen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen unterliegen.

Diese Änderung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Schutz der Ozonschicht (VB-0810 Anlage 1 und VB-0810 Anlage 5) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 2. August 2007

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 2037/2000 , ABl. Nr. L 244 vom 29.09.2000 S. 1

Schlagworte:

Ozonabbauende Stoffe und Mischungen, die ozonabbauende Stoffe enthalten

Verweise:

VB-0810 Anlage 1
VB-0810 Anlage 5

Stichworte