Mit Verordnung BGBl. II Nr. 150/2007 wurde die Saatgutverordnung dahingehend abgeändert, dass die Artenliste um sechs Gemüsearten (Winterheckenzwiebel, Knoblauch, Schnittlauch, Rhabarber, Zuckermais und Puffmais) erweitert wurde.
Die Liste der Waren, die den Beschränkungen nach dem Saatgutgesetz unterliegen, wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Saatgut (VB-0301 Anlage 1) aktualisiert.
Bundesministerium für Finanzen, 2. Juli 2007
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Saatgutverordnung 2006, BGBl. II Nr. 417/2006 |
Schlagworte: | Arbeitsrichtlinie Saatgut, Änderung der Warenliste |
Verweise: | VB-0301 Anlage 1 |