Zusatzinformationen | |
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Materie: | Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 131 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |
Schlagworte: | Losungsermittlung, Kassasturz, vereinfachte Losungsermittlung, Bareinnahmen und Barausgaben, Bareingänge und Barausgänge, Barbewegungen, Aufzeichnungspflichten |
Verweise: | § 125 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |
Einleitung
Zu der gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 BAO ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Erleichterung der Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen (Barbewegungs-VO, BGBl. II Nr. 441/2006) ergeht der nachstehende Durchführungserlass.
Dieser Erlass ist mit Wirksamkeit 1. Jänner 2007 anzuwenden, insoweit Regelungen in anderen Erlässen zu diesem Erlass in Widerspruch stehen, gelten diese als aufgehoben.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. Die Bestimmungen des § 131 BAO (ausgenommen die der Führung der Bücher und Aufzeichnungen im Ausland in Abs. 1) sind Soll-Vorschriften, daher ist ihre Verletzung grundsätzlich nicht als Finanzordnungswidrigkeit strafbar.
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Materie: | Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 131 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |
Schlagworte: | Losungsermittlung, Kassasturz, vereinfachte Losungsermittlung, Bareinnahmen und Barausgaben, Bareingänge und Barausgänge, Barbewegungen, Aufzeichnungspflichten |
Verweise: | § 125 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |