EAS 2734
Hat ein US-Staatsbürger, der vorher keinen österreichischen Wohnsitz hatte, die letzten drei Jahre seines Lebens in Wien verbracht und wird nach der amerikanischen "domicile doctrine" in einem solchen Fall bei mehrjähriger Abwesenheit ein Weiterbestand des US-Wohnsitzes angenommen, dann sind die Voraussetzungen des Artikels 4 Abs. 3 des DBA-USA (Erb) erfüllt: Der Erblasser ist Staatsbürger nur eines der Vertragsstaaten, er ist in beiden Staaten (im Sinn des Artikels 4 Abs. 1 des Abkommens) wohnhaft und außerdem weniger als 5 Jahre in dem in der Bestimmung genannten 10-jährigen Beobachtungszeitraum in Österreich wohnhaft. Österreich hätte daher in einem solchen Fall nur bei Vorliegen von inländischem unbeweglichen Vermögen oder inländischem Betriebsvermögen ein Besteuerungsrecht an dem Nachlass; eine Prüfung, ob sich der Lebensmittelpunkt nach Österreich verlagert hat, ist daher nicht anzustellen.
Bundesministerium für Finanzen, 16. Mai 2006
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 4 Abs. 1 DBA USA (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Nachlaß-, Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 269/1983 |
Schlagworte: | domicile doctrine, Erblasser mit US-Staatsbürgerschaft, Ansässigkeit, Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen, Beobachtungszeitraum |